Abrechnung

Osteopathische Behandlungen fallen derzeit nicht unter die von den Krankenkassen erstatteten Versorgungsleistungen (siehe dazu auch „Positionierung“)!

Ob, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen sich Ihre Kasse trotzdem an den Kosten beteiligen will, klären Sie bitte selbstständig mit Ihrer Kasse und teilen mir das vor Rechnungserstellung mit.

(Es macht in diesem Zusammenhang Sinn, Ihre Kasse darauf hinzuweisen, dass ich als Ärztin praktiziere. Damit entfällt häufig die zusätzlich von den Kassen angeforderte ärztliche „Verordnung“ zur Osteopathie. Sollte die Kasse dennoch auf eine ärztliche Befürwortung pochen, muss diese vom Hausarzt o.ä. ausgestellt werden, nicht von mir!)

Da ich als Ärztin praktiziere, kann ich Rechnungen nur nach der Gebührenärzteordnung (GOÄ, Analogziffern entsprechend des Hufelandverzeichnisses) erstellen. Durch das Kammergesetz ist es mir untersagt, gleichzeitig als Heilpraktikerin aufzutreten – dementsprechend darf ich keine Heilpraktikerrechnungen schreiben!